Umzug der LUA nach Bischofswerda nicht gefährden

Bezugnehmend auf den heutigen Artikel in der Sächsischen Zeitung erklärt der Landtagsabgeordnete Frank Peschel aus dem Wahlkreis 52:
„Die aufkommende Diskussion zum Umzug der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) von Dresden nach Bischofswerda ist schädlich und falsch. Bischofswerda hat seit 1990 viele Bürger verloren und als Wirtschafts- und Verwaltungsstandort an Bedeutung eingebüßt. Daher ist der Umzug und somit die Stärkung des ländlichen Raumes notwendig und unabdingbar. Der Umzug der LUA wird sowohl für die Mitarbeiter, aber auch für die Stadt Bischofswerda eine Bereicherung sein. Die liebenswerte Stadt ist familienfreundlich und verkehrstechnisch auch gut aus Dresden erreichbar. Jeder neue Einwohner ist herzlich willkommen.
Diskussionen über die Kosten sind deshalb kontraproduktiv, weil die Staatsregierung z.B. massive Steuergelder für die Gründung des Zentrums für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) in Chemnitz einsetzt. Begründung: „Das ZEFAS wird als zentrale Servicestelle in Sachsen heimische Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und -gewinnung begleiten und unterstützen.“ Genau diese Unterstützung braucht auch der ländliche Raum. Daher ist der Umzug der LUA richtig und darf nicht unnötig verzögert werden.“

Medienreaktionen

Sächsische Zeitung, Ausgabe Bischofswerda

Alles-Lausitz.de

Oberlausitzer Kurier, 8. Mai 2021

+++ Pressemitteilung +++

Die wirtschaftliche Situation vieler Gastronomen im Landkreis Bautzen verschlechtert sich täglich. Perspektivlosigkeit und Frustration herrschen in der Branche. Erkennbar nicht zuletzt an den zahlreichen Protestschildern, die vielerorts unübersehbar sind. Seit Monaten ist die Gastronomie durch die staatlichen Zwangsmaßnahmen quasi mit Berufsverbot belegt. Einzige Möglichkeit ist der Außer-Haus-Verkauf. Aber in den bevölkerungsschwachen Kommunen lohnt sich das Serviceangebot nicht. Es werden nicht ansatzweise die Umsätze erzielt, um notwendige Kosten zu decken. Vielmehr empfinden die Unternehmer dies als ein Sterben auf Raten.
Viele Gastronomen sind verzweifelt, weil das staatlich verordnete Berufsverbot, welches seit Monaten andauert, die Psyche der Menschen massiv angreift. Im Einzelgespräch erfuhr ich, dass die letzte staatliche versprochene Hilfe im Januar ausgezahlt wurde. Das Geld ist aufgebraucht, die Menschen sind mit den Nerven am Ende und wissen nicht weiter.
Durch die fehlenden oder verspätet ausgezahlten staatlichen Hilfsgelder müssen Gastronomen ihre Geschäfte öffnen und werden damit quasi in die Illegalität getrieben. Gleichzeitig kontrolliert die Polizei Gaststätten. Dieser Zustand ist absolut grotesk und entwürdigend.
Wenn auch zum Männertag die Biergärten geschlossen bleiben, dann ist dies der Todesstoß vieler Gastronomen, so die Meinungen aus der Branche.
Daher fordere ich, dass die massiven staatlichen Einschränkungen im Gastronomiebereich schnellstens beendet werden. Gerade Biergärten und Außenbereiche von Gaststätten müssen unter Beachtung der Hygienevorschriften ab 8. Mai 2021 endlich geöffnet werden.

Medienreaktionen

Sächsische Zeitung, 4. Mai 2021, Ausgabe Bautzen

Wochenkurier, Ausgabe Bautzen/ Bischofswerda

AfD fordert: Teilschulnetzplan aussetzen und überarbeiten

Mehrere Landkreise in Sachsen sind der Empfehlung der Staatsregierung zum Teilschulnetzplan für Berufsschulen nicht gefolgt und haben diesen abgelehnt. Darunter auch der Landkreis Bautzen.
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag reichte nun einen entsprechenden Antrag (Drs.: 7/5950) ein: „Den ländlichen Raum nicht abhängen – Neufassung des Teilschulnetzplans Berufsschulen für ein Jahr aussetzen“

Dazu Frank Peschel, Landtagsabgeordneter aus Bautzen:
„Das nicht alle Landkreise in Sachsen den Teilschulnetzplan mittragen zeigt, dass er nicht ausgewogen ist und, gerade für uns im Landkreis Bautzen, nachteilig ist. Die negativen Auswirkungen in der Berufsschulausbildung sind so gravierend, dass wir eine Aussetzung des Teilschulnetzplans Berufsschulen bis zum Beginn des Schuljahres 2022/23 fordern.
Staatsregierung und Landkreise sollen sich nochmals ins Benehmen setzen, um eine für alle einvernehmliche Lösung zu erzielen. Wir müssen auf jeden Fall verhindern, dass die bisherige Ausbildungsvielfalt in Bautzen zerstört wird. Wir brauchen im Landkreis Bautzen weiterhin breit aufgestellte Ausbildungsangebote.“

Entwurf des Teilschulnetzplanes für berufsbildende Schulen

Medienreaktionen

Sächsische Zeitung Ausgabe Bautzen

+++ Pressemitteilung +++

Die Corona-Vorschriften werden immer irrsinniger und wirtschaftsfeindlicher. Während die Bundesregierung Auslands-Urlaube ermöglicht, ist es unseren heimischen Campingplatzbetreibern verboten, Gäste zu empfangen.

Dazu Frank Peschel, Landtagsabgeordneter aus der Oberlausitz:
„Die Campingplatzbesitzer sind quasi mit Berufsverbot belegt, obwohl sie alle geforderten Hygienevorschriften umsetzen und von Campingplätzen keine Ansteckungsgefahr ausgeht.
Der Irrsinn in den Vorschriften äußert sich z. B. darin, dass Wohnmobile bis zu 10 Stunden auf öffentlichen Parkplätzen verweilen, jedoch auf Campingplätzen nicht übernachten dürfen.
Gerade die Frühjahrs- und Sommermonate sind die Haupteinnahmezeit dieser Branche. Dasselbe gilt für die Außengastronomie, Erlebnisparkanlagen, Zoos sowie andere Freizeiteinrichtungen.
Diese und andere Absurditäten müssen schnellstens beendet werden, damit sowohl Gäste als auch Betreiber Planungssicherheit haben und nicht länger um ihre Existenzen bangen müssen.“

Medienreaktionen

Sächsische Zeitung Ausgabe Bautzen

+++ Pressemitteilung +++

Anfang Januar forderte ich, dass der Freistaat die Elternanteile der KITA- und Hortgebühren sowie den Eltern-Eigenanteil der Schülerbeförderungskosten übernimmt. Am 8.1.2021 verkündetet der Freistaat Sachsen in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass „Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen. Die Kosten werden von Kommunen und Freistaat jeweils hälftig aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches sowie dem Corona-Bewältigungsfonds finanziert.“ Bis heute haben die Kommunen allerdings keine Zahlung vom Freistaat erhalten.

Frank Peschel, AfD-Landtagsabgeordneter aus Bautzen kritisiert: „Die Finanzsituation vieler Kommunen im Landkreis Bautzen ist sehr anspannt und prekär. Trotzdem leisteten die Kommunen ihren Beitrag im zweiten Lockdown und übernahmen die Kosten der KITA-Betreuung. Obwohl die Staatsregierung publikumswirksam Anfang Januar ihre Unterstützung zusagte, gab es bis heute keine Zahlungen an die Kommunen. Diese Zahlungsmoral ist inakzeptabel. Vor allem, wenn man bedenkt, dass eine Stadt mit 10.000 Einwohnern rund 80.000 Euro KITA-Beiträge finanziert.Auf meinen Wahlkreis hochgerechnet, schuldet der Freistaat den Kommunen mehrere hunderttausend Euro.

Ich fordere, dass die Staatsregierung ihre Versprechen einhält und sofort ihren Zahlungszusagen nachkommt.“

Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/245133

Wiederholte Verschiebung der Fertigstellung S177

Im September 2017 begann der Neubau der S 177 zwischen Radeberg und der A4. Die Fertigstellung war für 2020 geplant. Nun ergab eine Kleine Anfrage (Drs.-Nr. 7/5764) des Bautzener AfD-Landtagsabgeordneten Frank Peschel, dass die Fertigstellung für das Jahr 2023 geplant ist.

Dazu mein Kommentar:

„10 Prozent höhere Baukosten und 100 Prozent verlängerte Bauzeit. Das ist das traurige Zwischenergebnis des 5,3 km langen Teilstraßenneubaus der S177.
Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass sich die Fertigstellung, ohne Angabe von Gründen immer weiter verschiebt, wo der Straßenabschnitt doch bereits 2020 fertiggestellt sein sollte. Mittlerweile wird die Fertigstellung mit 2023 angegeben.

Die Verspätung bei der Freigabe der S177, die gestiegenen Baukosten und Fehlplanungen stehen exemplarisch für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten in Sachsen. Das ist völlig inakzeptabel. Ein weiteres Beispiel ist der Ausbau der A4 von Bautzen nach Nossen, der nach jetzigem Stand 20 Jahre dauern wird.“

Medienreaktionen

Oberlausitzer Kurier 10.4.2021

Kantinen, Mensen und Gastroeinrichtungen wieder öffnen

Arbeitgeber sind ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten.

Mein Kommentar dazu: „Die neue Corona-Vorschrift der Staatsregierung führt zu weiteren Kosten für die Unternehmen und neuen Herausforderungen in den Schulen. Wenn die neuen Massentests in den Unternehmen und Schulen eine zuverlässige Planbarkeit schaffen sollen, dann muss ihnen gleichzeitig ein Weg zur Normalität aufgezeigt werden. Dazu gehört, dass die Einschränkungen in Schulen und Unternehmen aufgehoben werden. Mitarbeiter und Schüler müssen jetzt zur Normalität zurückkehren. Gerade Betriebskantinen, Schulmensen, Imbisse und die Gastrobereiche in Tankstellen müssen unter Beachtung der Hygiene-Maßnahmen ab 22. März wieder normal geöffnet haben.

Kultusminister Christian Piwarz erklärte in seiner Pressemitteilung am 18. März selbst, dass von der notwendigen Schließung der Einrichtungen abgewichen werden kann, wenn Inzidenzwerte auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen zurückzuführen sind.

Die abermaligen Schulschließungen ab 22. März in einigen Landkreisen Sachsens sind falsch, zumal der Kultusminister Piwarz weiter sagte, dass „der Inzidenzwert nicht mehr alleinig ausschlaggebend für die Bewertung der Situation sein“ kann.

Wir haben mündige Bürger, die schon aus Eigeninteresse in der Lage sind, den notwendigen Abstand in der Öffentlichkeit einzuhalten.“

Pressereaktion: Wochenkurier.info

Keine Normalität und Perspektive in Aussicht

Die aktuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden bis zum 7. März 2021 verlängert.

Mein Kommentar dazu: „Die Kritik an den Corona-Maßnahmen der Staatsregierung steigert sich täglich und das zu Recht. Ich erinnere an die Worte von Ministerpräsident Kretschmer vom 16.12.2020 im  Sächsischen Landtag. Da stellte er Lockerungen bei einem Inzidenzwert von 100 oder 150 in Aussicht.

Die Werte sind in Sachsen erreicht und trotzdem werden die Maßnahmen verlängert. Der wirtschaftliche Schaden durch den zweiten erzwungenen Lockdown ist nicht nur für den Einzelhandel immens, sondern auch zerstörerisch. Die Verantwortung dafür trägt ganz allein die Staatsregierung, die im Kampf gegen das Corona-Virus offenbar den Verlust von Arbeitsplätzen als akzeptablen Kollateralschaden hinnimmt. Der staatliche Eingriff verwandelte gesunde in notleidende Unternehmen!

Alleine 2020 verlor der sächsische Einzelhandel rund 1,7 Milliarden Euro an Umsatz.
Der ab diesem Monat mögliche Bestell- und Abholservice „Click & Collect“ wird den Einzelhandel nicht retten. Der stationäre Handel, Kunst- und Kulturbereich in der Oberlausitz, aber auch in ganz Sachsen, brauchen sofort eine wirtschaftliche Perspektive.

2021 werden zahlreiche stationäre Händler Insolvenz anmelden. Und viele der 120.000 Beschäftigten im Handel werden keinen neuen Job finden.
Das Gesicht unserer Innenstädte wird sich verändern, wie es einige Insolvenzen bereits andeuten. Um zu erhalten was noch zu erhalten ist, soll der gesamte Handel, Fahrschulen, Kunst- und Kulturbetriebe unter Einhaltung von Hygienevorschriften sofort wieder öffnen.

Wir brauchen schnellstens wieder gesunde Unternehmen die Gewinne erwirtschaften und Steuern zahlen. Überbrückungshilfen und Fördermittel in Milliardenhöhe sind keine dauerhaften Lösungen, sondern eine sehr teure Hypothek für die Zukunft.“

Pressereaktionen

Wochenkurier: Kritik an Corona-Entscheidung der Regierung

Kurzarbeit relativiert Arbeitslosenzahlen

Im Januar waren in der Oberlausitz insgesamt 19.708 Menschen arbeitslos. Das sind 1.573 Arbeitslose (+8,7 Prozent) mehr als Ende Dezember 2020 und 1.297 Personen (+7,0 Prozent) mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote liegt im Januar 2021 bei 7,1 Prozent.

Die Agentur für Arbeit Bautzen betreute in der Arbeitslosenversicherung im Januar 8.306 Arbeitslose, 1.196 Personen mehr als im Dezember 2020 (+16,8 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat waren 1.571 Personen mehr (+23,3 Prozent) von Arbeitslosigkeit betroffen.

In den Monaten März bis Dezember 2020 wurden im Agenturbezirk Bautzen 8.226 Anzeigen über Kurzarbeit gestellt und geprüft. Hinter diesen geprüften Anzeigen im Agenturbezirk Bautzen stehen 87.384 Arbeitnehmer.

Mein Kommentar zur aktuellen Arbeitsmarktlage: „Ohne das Kurzarbeitergeld, welches ein gutes Mittel ist, um Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit zu schützen und den Verdienstausfall zumindest teilweise auszugleichen, würde die Arbeitslosigkeit in der Oberlausitz massiv steigen. Die Auswirkungen der staatlich erzwungenen Corona-Maßnahmen sind nun in den Beschäftigungszahlen ablesbar.

Alleine in den ersten 25 Tagen in 2021 wurden über 1.000 Anzeigen mit insgesamt 8.700 Arbeitnehmern geprüft. Zum Vergleich: Von März bis Dezember 2020 gab es 8200 Anzeigen mit 87.384 Arbeitnehmern.

Wie die Zahlen zum Kurzarbeitergeld aus dem ersten Lockdown zeigen, ist für den zweiten Lockdown, der beispielsweise für die Gastronomie seit November 2020 gilt, mit noch mehr Anträgen von Kurzarbeitergeld und somit indirekter Arbeitslosigkeit zu rechnen. Das Kurzarbeitergeld darf keine Dauerlosung sein. Die nicht vorhandende Exit-Corona-Wirtschaftsstrategie der Regierung führt zur immer stärkeren Zerstörung unserer klein- und mittelständischen Wirtschaft. Um weiteren Schaden von der Wirtschaft abzuwenden, muss der Lockdown beendet werden.“

Foto: Symbolbild

Mit kleinen Schritten zur Normalität

Seit Monaten sind ganze Berufsgruppen mit einem staatlich erzwungenen Ausübungsverbot belegt. Ohne Seitens der Staatsregierung einen wissenschaftlichen Beweis zu liefern, dass u.a. die Friseurbranche zur Verbreitung des Corona-Virus maßgeblich beiträgt, dürfen diese nicht arbeiten. In den letzten beiden Wochen sind die 7-Tage-Inzidenz-Zahlen im Landkreis Bautzen massiv zurück gegangen. Aufgrund dieser positiven Entwicklung ist es dringend notwendig, zeitnah mit Lockerungen zu beginnen und zur wirtschaftlichen Normalität zurückzukehren. Der wirtschaftliche Schaden, aber auch die Existenznöte der Betroffenen nehmen täglich zu.

Ein erster Schritte wäre, dass ab sofort Friseure ihre Tätigkeit in Pflege- und Seniorenheimen wieder aufnehmen können, wenn sie vorher einen Corona-Test absolviert haben. Somit kann eine Verbreitung innerhalb der Heime ausgeschlossen und das Ausübungsverbot gelockert werden.

Im nächsten Schritt müssen Friseurgeschäfte, unter Beibehaltung der Hygiene-Maßnahmen, wieder geöffnet haben. Einerseits ist Körperpflege ein Grundbedürfnis und andererseits wird somit Schwarzarbeit verhindert.

Frank Peschel