Mindestlohnerhöhung nicht zulasten der Arbeitgeber und Verbraucher

Zum 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro steigen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Von der Erhöhung des Mindestlohns werden rund 8,6 Millionen Menschen profitieren.
Dazu kommentiert der AfD-Landtagsabgeordnete Frank Peschel:
„Ich freue mich für jeden Arbeitnehmer, der von der Erhöhung des Mindestlohns profitiert. Jedoch darf man nicht übersehen, dass für viele Arbeitgeber die Mindestlohnerhöhung ein Problem werden könnte. Einerseits, weil der Staat damit in die unternehmerische Freiheit vieler kleiner Handwerksbetriebe und Unternehmen in der Oberlausitz eingreift. Andererseits wird der Mindestlohn dazu führen, dass Facharbeiter ebenfalls eine höhere Entlohnung, entsprechend der Qualifizierung, fordern. Höhere Lohnkosten können große Unternehmen leichter kompensieren, z.B. durch Preiserhöhungen, Personalkürzungen oder Umsatzerhöhung.
Unsere hiesigen Unternehmer werden die Kosten weitergeben, das heißt die Preise werden u.a. im Dienstleistungs- und Gastronomiebereich oder beim Friseur steigen. Die Mehrkosten muss der Verbraucher tragen. Gleichzeitig steigen für alle Unternehmen und Verbraucher die Energiepreise, welche die Unternehmen zusätzlich vor große Herausforderungen stellen. Ob das jetzt nach den massiven wirtschaftlichen Eingriffen durch die Corona-Vorschriften notwendig ist, stelle ich in Frage.
Mehr Lohngerechtigkeit und höhere Einkommen im Niedriglohnsektor entstehen, wenn der Staat die Steuerlast für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer senken würde. Doch offensichtlich hat die Bundesregierung daran kein Interesse, denn der Staat ist der große Profiteur des neuen Mindestlohnes – auf Kosten der Arbeitgeber und Verbraucher.“