Im Landkreis Bautzen arbeiten mehrere tausend Mitarbeiter aus dem Ausland. Gemäß den staatlichen Corona-Zwangsmaßnahmen müssen Betriebe mit Einpendlern ab dem Januar 2021 eigene Lösungen für die Testung ihrer ausländischen Mitarbeiter organisieren.
Mein Kommentar dazu: „Im Schreiben von Verordnungen und Vorschriften sind die Ministerialbeamten des Freistaates immer sehr schnell. Bei der Umsetzung werden die Unternehmen oft im Stich gelassen. So auch bei der praktischen Umsetzung und Realisierung zur Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 (PoC-Test). Derzeit findet durch das Deutsche Rote Kreuz eine kombinierte theoretische und praktische Einweisung in die Durchführung von Antigen-Schnelltests nur in Dresden und Leipzig statt. Die neue Vorschrift bedeutet für Unternehmen im ländlichen Raum neben finanziellen Kosten auch zusätzlichen Zeitaufwand. Der Freistaat sollte einerseits die Schulungskosten übernehmen und in Zusammenarbeit mit dem DRK dafür sorgen, dass die Schulungen auch in Bautzen durchgeführt werden können.
Die ganzen Corona-Maßnahmen führen so schon zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für Unternehmer mit ausländischen Arbeitnehmern. Was passiert generell mit Unternehmen, wenn die Mitarbeiter durch positive Testergebnisse ausfallen? Vielleicht sollten dafür ersatzweise arbeitsfähige Hartz-IV-Empfänger eingesetzt werden? Bis jetzt hat es die Staatsregierung nicht geschafft, umsetzbare Lösungen zu präsentieren, die nicht zu weiteren Belastungen der Wirtschaft führen. Permanente Eingriffe ins Wirtschaftsleben, ohne den betroffenen Unternehmen eine Zukunftsstrategie aufzuzeigen, ist wirtschaftlicher Selbstmord.“