Seit Monaten sind ganze Berufsgruppen mit einem staatlich erzwungenen Ausübungsverbot belegt. Ohne Seitens der Staatsregierung einen wissenschaftlichen Beweis zu liefern, dass u.a. die Friseurbranche zur Verbreitung des Corona-Virus maßgeblich beiträgt, dürfen diese nicht arbeiten. In den letzten beiden Wochen sind die 7-Tage-Inzidenz-Zahlen im Landkreis Bautzen massiv zurück gegangen. Aufgrund dieser positiven Entwicklung ist es dringend notwendig, zeitnah mit Lockerungen zu beginnen und zur wirtschaftlichen Normalität zurückzukehren. Der wirtschaftliche Schaden, aber auch die Existenznöte der Betroffenen nehmen täglich zu.
Ein erster Schritte wäre, dass ab sofort Friseure ihre Tätigkeit in Pflege- und Seniorenheimen wieder aufnehmen können, wenn sie vorher einen Corona-Test absolviert haben. Somit kann eine Verbreitung innerhalb der Heime ausgeschlossen und das Ausübungsverbot gelockert werden.
Im nächsten Schritt müssen Friseurgeschäfte, unter Beibehaltung der Hygiene-Maßnahmen, wieder geöffnet haben. Einerseits ist Körperpflege ein Grundbedürfnis und andererseits wird somit Schwarzarbeit verhindert.
Frank Peschel