Wenige Tage vor Beginn der Weihnachtsaison 2021 verbot die Staatsregierung deren Eröffnung. Kommunen und Schaustellen hofften bis zum Schluss und sind für die Weihnachtsmarktsaison in Vorleistungen gegangen. Wie meine Kleine Anfrage (Drs 7/ 8378) ergab, erhalten die Kommunen für den wirtschaftlichen Verlust keine Entschädigung.
Frank Peschel, AfD-Landtagsabgeordneter aus Bautzen, kommentiert:
„Viele Entscheidungen der Staatsregierung bezüglich der Corona-Maßnahmen werden meines Erachtens ohne wirtschaftlichen Sachverstand getroffen. So auch bei der kurzfristigen Absage der Weihnachtsmärkte. Ohne den Betroffenen ein wirtschaftliches Konzept zu präsentieren, erfolgte die Absage.
Erschreckend ist, dass die Staatsregierung nicht weiß oder wissen will, wie viele Weihnachtsmärkte in Sachsen von der Absage betroffen waren und wie viel Umsatz dadurch verloren gegangen ist.
Alleine der Weihnachtsmarkt in Leipzig verzeichnet rund 2,5 Millionen Gäste, der Dresdner Striezelmarkt rund 2 Millionen Gäste oder der Bautzener Wenzelsmarkt rund 150.000 Besucher. Weihnachtmärkte sind wirtschaftliche Veranstaltungen für Unternehmen, aber auch wichtige Einnahmequellen für die Kommunen. Die Absage der Märkte bedeutet damit einen Verlust, für den Kommunen und Veranstalter in Vorleistungen gegangen sind.
Unsere Gesellschaft lebt ganz entscheidend von der Bereitschaft der Bürger, selbst Verantwortung zu übernehmen. Wenn die staatlichen Eingriffe ins Wirtschaftsleben, auch in Corona-Zeiten, nicht auf ein Minimum begrenzt werden, dann wird die Leistungsbereitschaft sinken.
Wenn die Staatsregierung nun erklärt, dass die betroffenen Kommunen keinen Anspruch auf Bedarfszuweisungen haben, weil die Durchführung von Weihnachtsmärkten eine freiwillige Aufgabe ist, dann grenzt dieses Verhalten der Regierungskoalition schon an Willkür.“
Kleine Anfrage Drs: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8378&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined
Medienreaktion