Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, dürfen ab kommender Woche Ladenbesitzer nur noch geimpfte und genesene Kunden bedienen. Ausnahmen sind Waren des täglichen Bedarfs. Bau- und Gartenmärkte werden allerdings nicht zur Grundversorgung gezählt, hier gilt die 2G-Regel.
Dazu mein Kommentar: „Die neuerliche Verschärfung der Corona-Maßnahmen erfolgt einseitig, massiv zu Lasten des Einzelhandels. Bereits die letzte staatliche verordnete Schließung hat beim Einzelhandel, auch in Bautzen, für Geschäftsaufgaben gesorgt. Nun wird in der wichtigen Weihnachtszeit abermals die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit einzelner Unternehmen gefährdet. Mit der neuen 2G-Regel entsteht dem Handel ein Umsatzverlust bei gleichzeitiger Beibehaltung aller Kosten wie Miete, Personal und Energie.
Die Einführung von 2G beim Handel ist daher unsinnig. Nachweislich gesunde Bürger werden vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Das ist inakzeptabel.Aufgrund der Maskenpflicht und der überwiegend kurzen Verweildauer, gerade in Bau- und Gartenmärkten, ist das Infektionsrisiko hier sehr gering.
Zudem sind die Laufwege in Baumärkten schon immer sehr großzügig angelegt, so dass eine Infektionsübertragung nahezu ausgeschlossen werden kann. Gleichzeitig bieten Bau- und Gartenmärkte notwendige Produkte des täglichen Bedarfs an und müssen daher offen bleiben. Gerade auch deshalb, weil hier viele Bürger Ersatzmaterial für Kleinreparaturen kaufen.“
Medienreaktion