Die Koalitionsparteien lehnen den AfD-Sachantrag (Drs 7/ 10118) zum Schulschwimmen in geeigneten Freibädern für den Schulunterricht in der Primarstufe ab. Ziel war u.a. die Rückstände des regulären Schwimmunterrichts aufzuholen und fehlende Kapazitäten bei Schwimmhallen auszugleichen.
Frank Peschel, AfD-Landtagsabgeordneter und Mitglied im Bildungsausschuss kommentiert:
„Wir haben durch die Corona-Jahre einen großen Rückstand beim Schwimmunterricht unserer Kinder. Viele Kommunen verfügen über Freibäder, die mehr genutzt werden könnten und zum Schwimmunterricht geeignet sind. Trotz dieser Voraussetzung verhinderten die Koalitionsparteien mit ihrer grundsätzlichen Ablehnung zur AfD einen sachbezogenen und hilfreichen Antrag der AfD. Im Bildungsausschuss wurde der Antrag abgelehnt, ohne sinnvolle Gegenargumente zu liefern.
Es ist wirklich nicht vermittelbar, warum unsere Schulkinder ihren Schwimmunterricht nicht in geeigneten Freibädern absolvieren dürfen.
Mit unserem Antrag wollten wir auch zu einer finanziellen Entlastung der Gemeinden beigetragen. Die Gemeinden sind für den Transport der Kinder von und zum Schwimmunterricht verantwortlich und müssen diesen auch bezahlen.
Alleine die Stadt Wilthen hätte jährlich fast 9000 Euro einsparen können. Sachsenweit wäre eine Entlastung der Gemeinden von mehreren hunderttausend Euro möglich gewesen.“
Quelle: AfD-Antrag 7/10118
Medienreaktion: Sächsische Zeitung, Ausgabe Bautzen, 25.7.2022