Die staatlichen Corona-Maßnahmen haben in den letzten beiden Jahren zu einem Milliarden-Umsatzeinbruch beim stationären Handel geführt. Großer Gewinner ist der Onlinehandel. Verlierer ist der stationäre Einzelhandel in unseren Innenstädten. Um dem Handel größere wirtschaftliche Freiheiten zu ermöglichen, stellte die AfD einen Antrag zur Entbürokratisierung und Modernisierung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (Drs. 7/6832).
Dazu mein Kommentar:
„Die Bürokratie ist wie eine Krake, die dem Handel die „Luft zum Atmen“ nimmt. Der Handel leidet massiv unter den Corona-Maßnahmen, wohlwissend er nachweislich kein Pandemietreiber war. Viele Geschäfte haben in den letzten Wochen geschlossen und den Umsatzeinbruch nicht überlebt. Dahinter stehen oftmals viele persönliche Schicksale von Einzelunternehmern.
Daher müssen wir neue Rahmenbedingungen für den Handel erarbeiten, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben, Kommunen und Gewerbetreibende Planungssicherheit haben. Im Antrag geht es nicht um ein Mehr an verkaufsoffenen Sonntagen, sondern darum, das Sächsische Ladenöffnungsgesetz den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und die Beantragung von verkaufsoffenen Sonntagen zu entbürokratisieren. Das heißt, die strenge Anforderung des § 8 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – nämlich den besonderem Anlass durch ein -Öffentliches Interesse- zu ersetzen.
Ziel ist es, den Gemeinden ein rechtssicheres Agieren zu ermöglichen, den stationären Einzelhandel zu stärken und gleichzeitig den Sonntagsschutz zu gewährleisten.
Wie üblich, wurde der AfD-Sachantrag im Wirtschaftsausschuss abgelehnt“.
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