Arbeitgeber sind ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten.
Mein Kommentar dazu: „Die neue Corona-Vorschrift der Staatsregierung führt zu weiteren Kosten für die Unternehmen und neuen Herausforderungen in den Schulen. Wenn die neuen Massentests in den Unternehmen und Schulen eine zuverlässige Planbarkeit schaffen sollen, dann muss ihnen gleichzeitig ein Weg zur Normalität aufgezeigt werden. Dazu gehört, dass die Einschränkungen in Schulen und Unternehmen aufgehoben werden. Mitarbeiter und Schüler müssen jetzt zur Normalität zurückkehren. Gerade Betriebskantinen, Schulmensen, Imbisse und die Gastrobereiche in Tankstellen müssen unter Beachtung der Hygiene-Maßnahmen ab 22. März wieder normal geöffnet haben.
Kultusminister Christian Piwarz erklärte in seiner Pressemitteilung am 18. März selbst, dass von der notwendigen Schließung der Einrichtungen abgewichen werden kann, wenn Inzidenzwerte auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen zurückzuführen sind.
Die abermaligen Schulschließungen ab 22. März in einigen Landkreisen Sachsens sind falsch, zumal der Kultusminister Piwarz weiter sagte, dass „der Inzidenzwert nicht mehr alleinig ausschlaggebend für die Bewertung der Situation sein“ kann.
Wir haben mündige Bürger, die schon aus Eigeninteresse in der Lage sind, den notwendigen Abstand in der Öffentlichkeit einzuhalten.“
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